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AGB FAHRENSCHEIDTLANDERLEBEN E.V.

Entstandene Schäden sind bitte umgehend zu melden. Die entstehenden Kosten (Material und zeitlicher Aufwand für Reparaturarbeiten) sind gegen Rechnung oder im Rahmen einer Haftpflichtversicherung von den Gästen zu erstatten. Gegenüber dem Verein Fahrenscheidt haftet immer die belegende Trägerorganisation, nicht die verursachende Privatperson. Dieser ist auch allein für etwaige Auseinandersetzungen mit der Versicherung zuständig. 

Bei Reiserücktritt sind folgende Gebühren vom Gesamtpreis fällig: Abbruch des Reiseantrittes bis 1 Monat vor Reiseantritt 80% der Kosten. Bis 2 Monate vor Reiseantritt 60% der Kosten, Bis 3 Monate vor Reiseantritt 50% der Kosten. Mit verbindlicher Buchung sind spätestens 2 Monate vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises zu zahlen. 

Der Rechnungsbetrag entspricht der Personenzahl, die in der unterschriebenen Buchungsbestätigung genannt ist. Ausnahmen sind bei Schulklassen und Hochzeiten möglich. 

GLS Gemeinschaftsbank Bochum 

IBAN DE32 4306 0967 4086 0005 00 

BIC GENODEM1GLS 

Unter Anbetracht der aktuellen Corona Lage gelten gesonderte Stornobedingungen: 

Corona bedingte Absagen akzeptieren wir erst ab 4 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt 

Die tagesaktuelle Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) bildet die rechtliche Grundlage zum Vorbeugen von Corona (covid(19). Sollten Sie aus eigenen Bedenken Corona bedingt absagen, obwohl der Besuch unseres Hauses rechtens ist, erlauben wir uns die geleistete Anzahlung einzubehalten. 

Kann Ihr geplanter Aufenthalt bei uns auf Grund von höherer Gewalt nicht stattfinden, werden wir versuchen einen Ausweichtermin zu einem anderen Zeitpunkt zu finden. Die Anzahlung behalten wir bis zum Nachholtermin ein und verrechnen diese anschließend wie gehabt mit der Abschlussrechnung. 

Ist es von einer Seite aus nicht möglich den Termin zu verschieben, erstatten wir die von Ihnen geleistete Anzahlung zurück. 

Wir bitten Sie jedoch im Falle eines kompletten Ausfall des Termins darum, sich den Schaden solidarisch mit uns zu Teilen und der Verein FahrenscheidtLanderleben e.V. mit einer Spende, die wenn möglich 50% Ihrer geleisteten Anzahlung entspricht zu unterstützen, damit wir Ihnen auch in Zukunft eine Unterkunft bieten können. 

AGB FAHRENSCHEIDTLANDERLEBEN E.V. als pdf